Speziell für Rentner

Renten sind steuerpflichtig.

Das ist im Grunde nichts Neues, denn Renten gehören schon seit langem zu den steuerpflichtigen Einkünften im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Eine Steuerfestsetzung findet in der Regel aber nicht statt, da die Altersbezüge aus Renten in der Regel nur mit einem Ertragsanteil von 50 % der Einkommensteuer unterworfen werden. Sofern keine weiteren Einkünfte - wie Zinsen oder Vermietung und Verpachtung - vorliegen, konnte in der Vergangenheit davon ausgegangen werden, dass insgesamt das zu versteuernde Einkommen dadurch bei Null liegt und somit keine Steuer anfällt.  

Nun erhält die Finanzverwaltung Kontrollmitteilungen von allen gesetzlichen und privaten Rentenversicherungsträgern, so dass damit bekannt wird, welche Rentenbezüge dem einzelnen Steuerpflichtigen zufließen. Kommen darüber hinaus nunmehr noch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung als auch Zinseinkünfte hinzu, ist es durchaus möglich, dass künftig eine Steuerpflicht besteht. Das sollte im Einzelfall überprüft werden.  

Wir empfehlen daher, zumindest ein Beratungsgespräch mit einem in diesen Dingen versierten Experten/Expertin zu führen, damit Sie vor unliebsamen Überraschungen geschützt sind.  

 

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