Informationen auf einen Blick
Corona-Virus
Aktuelle Informationen finden Sie unter:
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Novemberhilfe/novemberhilfe.html
https://www.trialog-magazin.de/steuern-und-finanzen/steuern-abgaben/wichtige-tipps-und-infos-fuer-unternehmer-zu-corona/
Das Rückmeldeverfahren zur Soforthilfe ist angelaufen. Hier weitere Informationen aus öffentlicher Hand:
https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020
Krefeld, 22.12.2020
Das Land NRW hat das Rückmeldeverfahren für die Corona Soforthilfe angehalten. Aufgrund auftretender Fragen zum "Abrechnungsbogen" wird das Land mit dem Bund offene Punkte zu den Personalkosten und gestundeter Mietzahlungen klären. Erst nach abschließender Klärung soll das Rückmeldeverfahren fortgesetzt werden.
https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/land-setzt-sich-fuer-verbesserte-abrechnungsmoeglichkeiten-bei-der-nrw-soforthilfe
Krefeld, 15.07.2020
Die Bundesregierung hat als Ergebnis ihres Koalitionsausschusses in dieser Woche ein Konjunkturpaket von 130 Mrd € beschlossen. Das Paket sieht dabei auch umfassende Maßnahmen für die deutsche Wirtschaft vor. Insbesondere wird die Mehrwertsteuer in der Zeit vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 von 19% auf 16% und von 7% auf 5% gesenkt. Außerdem soll ein Programm zur Sicherung von kleinen und mittelständischen Unternehmen die Corona-bedingten Umsatzausfall hatten und haben als Überbrückungshilfe aufgelegt werden. Insbesondere sollen die besonders hart getroffenen Branchen wie z. Bsp. Hotel- und Gaststättengewerbe, Kneipen, Clubs und Bars, Reisebüros, Schaustellern etc hiervon profitieren.
Krefeld, 05.06.2020
Mittlerweile wurde ein neues Darlehensprogramm der KfW Bank im Rahmen der Corona Hilfe für die Wirtschaft beschlossen. Dies richtet sich an Unternehmen mit mehr als 10 Arbeitnehmern und soll mit einer 100% igen Risikoübernahmen durch die KfW Bank ohne Risikoprüfung der Hausbank erfolgen. Weiter Informationen gibt es hier:
https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html
Bitte beachten Sie auch unsere regelmäßigen Rundschreiben zu diesen Themen und die Infothek weiter unten auf dieser Seite.
Krefeld, 08.04.2020
der Landtag NRW hat die angekündigten Zuschüsse beschlossen. in den nächsten Tagen soll das Antragsformular auf der folgenden Seite veröffentlicht werden:
https://www.wirtschaft.nrw/corona
Krefeld, 25.03.2020
Soforthilfen für kleine Unternehmen, Freiberuflern und Solo-Selbständige beschlossen. ES wird Soforthilfen geben, die offensichtlich nicht zurück gezahlt werden müssen. Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Land NRW:
https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/soforthilfen-fuer-kleinunternehmen-nordrhein-westfalen-ergaenzt-zuschuesse-des
Krefeld, 24.03.2020
Das Land NRW hat am Wochenende einige Maßnahmen beschlossen, die die wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus abfedern sollen. Hierzu zählen auch Steuererleichterungen. Auf der nachfolgenden Seite finden Sie ein Antragsformular zur Steuerstundung und Herabsetzung von Vorauszahlungen:
Finanzverwaltung NRW:
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/steuererleichterungen-aufgrund-der-auswirkungen-des-coronavirus
Ebenfalls besteht die Möglichkeit auf Erstattung der bereits gezahlten Sondervorauszahlung zur Umsatzsteuer Dauerfristverlängerung 1/11 2020. Bedenken Sie bitte jedoch, dass die Umsatzsteuer Erstattung bei Steuerpflichtigen die Ihren Gewinn gem. §4 Abs. 3 EStG mit der Einnahmen Überschuss Rechnung ermitteln dies zu einer gewinnerhöhenden Einnahme im Jahr des Zuflusses führt. Außerdem besteht dann mit der Voranmeldung Dezember 2020 kein Anrechnungspotential der Sondervorauszahlung mehr, so dass mit Fälligkeit 10.02.2021 sowohl die volle Vorauszahlung zur Umsatzsteuer Dezember 2020 und die Sondervorauszahlung zur Dauerfristverlängerung 2021 fällig wird.
Ebenfalls wurde ein Rettungsschirm beschlossen. Die NRW.BANK informiert über die Details.
NRW Bank:
https://www.nrwbank.de/de/corporate/presse/corona-hilfe-nrwbank.html
Krefeld, 23.03.2020
Über das Info Portal des Landes NRW finden Sie stets aktuelle Informationen und Service Nummern.
https://www.land.nrw/corona
Bitte beachten Sie auch unsere die Informationen die wir für Sie aktuell weiter unten zusammen gestellt haben.
Krefeld, 19.03.2020
Auch die Banken sind gute Ansprechpartner in der Corona Krise zur Überbrückung der Finanzlücke. Wir haben Ihnen die folgenden Links zusammen gestellt:
Sparkasse Krefeld:
https://www.sparkasse.de/aktuelles/coronavirus-sparkassen-filialen.html
Volksbank Krefeld:
https://www.vbkrefeld.de/privatkunden.html
Deutsche Bank:
https://www.deutsche-bank.de/gk/lp/service-seite-corona.html/
Krefeld, 18.03.2020
Was können Sie tun:
Kurzarbeitergeld können Sie bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit auch online beantragen. Bei der Abrechnung der entsprechenden Lohnabrechnung unter Berücksichtigung von KUG werden wir Ihnen helfen.
Wir stellen für Sie Anträgen auf Herabsetzung zu den Steuervorauszahlungen oder Anträge auf Stunden der Steuerzahlungen. Bitte sprechen Sie uns an.
hilfreiche Links:
Kurzarbeitergeld:
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-bei-entgeltausfall
IHK Krefeld:
https://www.ihk-krefeld.de/de/international/corona-virus/finanzielle-massnahmen.html
KFW Bank:
https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html
Bundesfinanzminister:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Oeffentliche_Finanzen/2020-03-13-Schutzschild-Beschaeftigte-Unternehmen.html
Krefeld, 15.03.2020
Was passiert, wenn aufgrund der Ausweitung dieses Virus Mitarbeiter des Betriebes zu Hause bleiben müssen, gegebenenfalls sogar der Betrieb wegen Quarantäne geschlossen werden muss, sodass nicht weiter gearbeitet werden kann?
Hier einige wichtige Hinweise:
Zunächst einmal wäre bei der Quarantäne und Schließung eines Betriebes zu prüfen, ob die Arbeitnehmer nicht für sechs Wochen Lohnfortzahlung wie im Krankheitsfall erhalten, wobei dann ein großer Teil hier, wie bei der normalen Lohnfortzahlung auch, von der Krankenkasse übernommen wird. Nach diesen sechs Wochen wird dann Krankengeld bezahlt, soweit die Quarantäne bestehen bleibt und somit nicht gearbeitet werden kann.
Für den Unternehmer bzw. das Unternehmen bedeutet dieses einen herben Verlust, da in der Regel somit keine Umsätze erzielt werden können, während die Kosten weiterlaufen. Hier hilft § 56 Absatz 3 IfSG – also Infektionsschutzgesetz – weiter. Hiernach erhalten Unternehmen, die aufgrund dieser vorgenannten Maßnahmen Verdienstausfall und weiterlaufende Kosten haben, einen Verdienstausfall von der zuständigen Landesbehörde, welche von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein kann. Die nicht gedeckten Betriebsausgaben werden in angemessenem Umfang übernommen und ersetzt. Auch ein Verdienstausfall kann ersetzt werden; hier gelten die Einnahmen, die in der Vergangenheit beim Finanzamt erklärt wurden.
Wir möchten Ihnen diesen Hinweis geben, damit Sie gegebenenfalls bei Eintritt einer solchen Situation richtig handeln können. Beachten Sie bitte, dass die Frist hier drei Monate nach Eintritt des Vorgangs eingehalten werden und innerhalb der vorgenannten Zeit bei der zuständigen Behörde (Gesundheitsamt) gemeldet werden muss. Die Fortzahlung der Betriebsausgaben wird höchstens für sechs Wochen gezahlt.
Unternehmen, welche eine Betriebsunterbrechungsversicherung oder Verdienstausfallversicherung abgeschlossen haben, sollten gegebenenfalls nachfragen, ob diese Versicherung auch für den vorgenannten Sachverhalt in Frage kommt.
Krefeld, 10.03.2020
Hinweis: Wir übernehmen keine Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit